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Nach mehreren terminlichen Anpassungen, ausgelöst durch die COVID-19-Pandemie, freuen wir uns jetzt endlich auf den Höhepunkt des Austrian Event Awards 2020. Hier finden Sie die wichtigsten COVID-19-Bestimmungen zum sicheren Besuch der Award Show auf einen Blick:

1. Voraussetzung für den Zutritt zur Award Show ist die 3-G-Regel: Getestet, Genesen, Geimpft

Zutritt zur Award Show des Austrian Event Awards 2020 erhalten nur jene Gäste sowie Mitarbeiter*innen, die einen Nachweis über eine „geringe epidemiologische Gefahr“ vorweisen können.

Damit sind alle getesteten, genesenen oder geimpften Personen gemeint, die mit Testung, überwundener Erkrankung oder Impfung diesen Nachweis erfüllen.

Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr benötigen keinen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr.

Folgendermaßen sieht die Regelung im Detail aus:


GETESTET:

 

  • Negativer PCR-Test
    (maximal 72 Stunden alt – Gültigkeit 3 Tage)
  • Antigen-Tests
    (maximal 48 Stunden alt – Gültigkeit 2 Tage)
  • Antigen-Selbsttests mit digitaler Lösung
    (maximal 24 Stunden alt – Gültigkeit 1 Tag)

GENESEN: 

  • Eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde.

  • Ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2  erkrankte Person ausgestellt wurde.
  • Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.

GEIMPFT:

  • Nachweis über eine erfolgte Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als 3 Monate zurückliegen darf oder
  • Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf oder
  • Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf.

oder

  • Impfung, wenn nicht länger als 9 Monate zurückliegt und wenn 21 Tage vor Impfung positiver PCR-Test bzw. vor der Impfung Nachweis neutralisierender Antikörper vorlag.

 

2. Datenschutz

Sofern ein Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr vorzuweisen ist, ist das Organisationsteam des Austrian Event Awards zur Ermittlung folgender personenbezogener Daten der betroffenen Person ermächtigt und angehalten:

  1. Name
  2. Telefonnummer
  3. E-Mail-Adresse

Darüber hinaus ist das Organisationsteam des Austrian Event Awards berechtigt, Daten zur Identitätsfeststellung zu ermitteln und darf auch einen Ausweis zur Identitätskontrolle verlangen.

 

3. FFP2-Maskenpflicht

Bitte bringen Sie Ihren eigenen Mund-Nasen-Schutz (FFP2) zur Veranstaltung mit. Außer auf den zugewiesenen Sitzplätzen an den Galatischen beim Dinner besteht im gesamten Veranstaltungsbereich FFP2-Maskenpflicht. Das gilt auch auf den Sitzplätzen während der Award-Show sowie für die Bühnenauftritte. Pro Preisträger*in dürfen maximal 2 Personen auf die Bühne kommen, um den Pokal entgegenzunehmen. Für die Erinnerungsfotos ist die Personenzahl mit maximal 2 beschränkt.

 

4. Mindestabstand & Co.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie zu anderen Personen einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten. So schwer es auch fällt: Bitte verzichten Sie weiterhin auf Händeschütteln, Umarmungen, etc. Waschen Sie Ihre Hände häufig. Berühren Sie nicht Augen, Nase und Mund. Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.

Wenn COVID-19-Symptome vorhanden sind oder befürchtet werden muss erkrankt zu sein, darf die Veranstaltung nicht betreten werden.

Symptome können sein: Husten, Fieber, Schnupfen, Kurzatmigkeit oder Atembeschwerden. Zusätzlich können die folgenden Symptome auftreten: Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns, Halsschmerzen, Katarrh (Entzündung der oberen Atemwege).

Wir wünschen Ihnen eine schöne und vor allem sichere Veranstaltung.

Quelle: Wirtschaftskammer Österreich
Foto: © pexels.com/cottonbro