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allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der COMTAIN Communications & Entertainment GmbH für Kartenkäufer. Stand: Oktober 2021.

allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN:

Die hier angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Kauf von Eintrittskarten für Freizeitveranstaltungen über die COMTAIN Communications & Entertainment GmbH, FN 565377m, Stauffergasse 26, 1140 Wien (in Folge COMTAIN genannt) und für alle daraus resultierenden Beziehungen zwischen COMTAIN mit deren Kunden. Der Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen wird – im Auftrag und auf Rechnung des Veranstalters – über die von COMTAIN zur Verfügung gestellte Onlineplattform bzw. Software abgewickelt. COMTAIN wird lediglich als Betreiber eines Kartenbüros bzw. Vermittler zwischen dem Veranstalter und dem Kunden tätig. Der über die Onlineplattform oder Software von COMTAIN geschlossene Kaufvertrag kommt somit immer unmittelbar zwischen dem Kartenkäufer und dem Veranstalter zustande.

VERTRAGSABSCHLUSS:

Das Angebot des Kunden zum Vertragsabschluss wird erst mit Absenden aller in der Eingabemaske notwendigen Daten wirksam und rechtlich bindend. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Daten korrekt anzugeben. Die Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch COMTAIN im Namen des Veranstalters mittels Bestätigung im Kaufprozess sowie durch Übermittlung einer E-Mail. Zu diesem Zeitpunkt ist der Vertrag zwischen Kunden und Veranstalter rechtsgültig zustande gekommen. COMTAIN behält sich das Recht vor, jederzeit Bestellungen und Verträge zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), sofern der Kunde spezifische, auf die Veranstaltung bezogene Bedingungen des Veranstalters, des Veranstaltungshauses oder von COMTAIN, auf die im Rahmen des Vorverkaufs explizit hingewiesen wurde, verletzt bzw. zu umgehen versucht. So etwa beim Verstoß gegen Ticketlimitierungen, beim Verstoß gegen Urkundenbedingungen oder gegen Weiterveräußerungsverbote. Die einseitige Rücktrittserklärung kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge abzüglich anfallender Spesen in Höhe von 20 % (zwanzig Prozent) des Kaufpreises erfolgen.

Mit dem Kauf des Print@Home-Tickets akzeptiert der Kunde die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung. Personen die nicht dem vom Veranstaltungshaus oder Veranstalter vorgegebenen Bekleidungsvorschriften gekleidet sind, kann – ohne Leistung eines Ersatzes – der Zutritt zur Veranstaltung verwehrt werden. Rauchen ist u.U. am gesamten Veranstaltungsort behördlich untersagt, außer in dem vom Veranstaltungshaus ausdrücklich dafür vorgesehenen Bereich(en). Personen die dem ggf. vorhandenen Rauchverbot zuwiderhandeln werden von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen und haben keinen Anspruch auf den Ersatz von welchen Kosten auch immer.

BEZAHLUNG:

Eintrittskarten können mit den im Kaufprozess durch die von COMTAIN angebotenen Zahlungsmethoden bezahlt werden. Jedes Ticket erhält erst durch vollständige Bezahlung des Kaufpreises seine Gültigkeit.

 ZUSTELLUNG UND VERWENDUNG DER PRINT@HOME-TICKETS:

Die Eintrittskarten werden ausschließlich als Print@Home-Ticket erstellt und dem Kunden im PDF-Format per E-Mail übermittelt. Der Versand der Tickets erfolgt auf Risiko des Kunden. Das Print@Home-Ticket gilt als Zutrittsberechtigung, die als Ausdruck im Format A4 am Einlass des Veranstaltungsorts vorzuweisen ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Eintrittskarten unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltungstitel, Datum und Uhrzeit, Ticketpreis und -anzahl) zu überprüfen und Reklamationen umgehend, spätestens aber fünf Werktage nach Kauf, COMTAIN schriftlich per E-Mail an office@comtain.at mitzuteilen. Fehlerhafte Lieferungen können bei späterer Reklamation unter Umständen nicht mehr rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn korrigiert werden, sodass der Besuch der gewünschten Veranstaltungen nicht mehr möglich ist. COMTAIN übernimmt für ordnungsgemäß übermittelte Sendungen keine Haftung. Schadenersatzansprüche, die aus der Nichtzustellung von Print@Home-Tickets resultieren sollten, können daher von COMTAIN nicht übernommen werden. Bei Verlust eines Print@Home-Tickets kann kein Ersatz geleistet werden. Die Print@Home-Tickets dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert oder weitergegeben werden. Beim Zutritt gilt das Prinzip des ersten Zutrittes (das Print@Home-Ticket, das mit seiner eindeutigen Identifizierung als erstes akzeptiert wird, ist das gültige. Nachfolgende Tickets mit identer Zutrittsberechtigung – z.B. kopierte Tickets – werden durch den Zutritt des ersten automatisch entwertet. Der Kunde darf von Print@Home-Tickets jeweils nur ein Druckexemplar anfertigen. Darüber hinaus ist er nicht berechtigt weitere Ausdrucke herzustellen oder bereits ausgedruckte Tickets zu vervielfältigen, um sich selbst oder Dritten unberechtigten Zutritt zur Veranstaltung zu verschaffen oder um sich bzw. Dritte dadurch unrechtmäßig zu bereichern. Der Kunde muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, um eine Reproduktion oder Vervielfältigung der Tickets durch Dritte auszuschließen. Der Veranstalter, das Veranstaltungshaus und COMTAIN behalten sich das Recht vor, von dem Kartenkäufer, dessen Tickets aufgrund seines Verschuldens unberechtigt reproduziert oder vervielfältigt wurden, den Ersatz jedweder Schäden aus der Reproduktion bzw. Vervielfältigung (einschließlich Vermögensschäden und/oder Kosten der Rechtsverteidigung bzw. Rechtsverfolgung) zu verlangen. Der einmalig verwertbare Ticketcode auf den Print@Home-Tickets wird am Veranstaltungsort vom Veranstaltungshaus elektronisch durch entsprechende Code-Scanner entwertet. Tickets mit einem bereits entwerteten Code berechtigen nicht zum Zutritt zur Veranstaltung. Weder COMTAIN, das Veranstaltungshaus noch der Veranstalter haften dem Kunden für Schäden aus der unbefugten Vervielfältigung oder dem Missbrauch eines Print@Home-Tickets, es sei denn, dass der Schaden zumindest grob fahrlässig durch COMTAIN verursacht wurde. Der Weiterverkauf von Print@Home-Tickets zu kommerziellen Zwecken ist nicht gestattet.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG:

COMTAIN ist lediglich Vermittler des Kartenkaufs und leistet daher dem Kunden keine Gewähr für mangelhafte Leistungen des Veranstalters. Eine Haftung von COMTAIN für allfällige Schäden ist bei leichter Fahrlässigkeit seitens COMTAIN ausgeschlossen. COMTAIN ist bemüht den Betrieb seiner Website und Software frei von Störungen, Fehlern und Unterbrechungen zu halten, soweit dies technisch nach vernünftigen Maßstäben möglich ist. Jedoch wird nicht dafür gehaftet, dass die Bestellung von Karten über die Website und Software jederzeit möglich ist. Für Schäden aus Störungen, Fehlern und Unterbrechungen haftet COMTAIN gegenüber dem Kunden nur, wenn COMTAIN diese vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

RÜCKGABE UND UMTAUSCH SOWIE ÄNDERUNG
ODER ABSAGE DER
VERANSTALTUNG:

Es wird ausdrücklich festgehalten, dass der Kunde bei abgeschlossenen Ticketkäufen kein Stornorecht (einseitiges Rücktrittsrecht) hat. Gemäß § 5c Absatz 4 Z 1 und 2 KSchG in Verbindung mit § 5f Zif. 7 KSchG hat der Kunde kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über Dienstleistungen im Bereich Freizeitgestaltungen, wenn sich der Veranstalter bei Vertragsabschluss verpflichtet hat, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen. Somit besteht kein Rücktrittsrecht beim Kauf von Eintrittskarten bzw. mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbundenen Leistungen wie Sitzplatzreservierungen. COMTAIN tritt lediglich als Vermittler des Ticketkaufvertrages auf und trifft daher bei Verschiebungen oder Absagen der Veranstaltung keine Haftung für die Rückerstattung des Kaufpreises. Jedoch wird sich COMTAIN für eine rasche Rückabwicklung mit dem Veranstalter bemühen.

VERSCHIEBUNG DER VERANSTALTUNG:

Minimale zeitliche oder örtliche Verschiebungen sowie andere inhaltliche Änderungen der Veranstaltung berechtigen nicht zu einer Ticketrückgabe, sofern sie geringfügig, zumutbar und sachlich gerechtfertigt sind. Die Tickets behalten jedenfalls ihre Gültigkeit. Dagegen berechtigen gravierende Verschiebungen oder Änderungen der Veranstaltung den Kunden gegenüber dem Veranstalter zu einer Kaufpreisrückerstattung. Eine zeitliche Verschiebung von über 24 Stunden ist jedenfalls als gravierend zu betrachten. In derartigen Fällen können Tickets bis maximal 48 Stunden vor dem tatsächlichen Veranstaltungsbeginn (Einlasszeitpunkt) durch eine E-Mail an COMTAIN zurückgegeben werden, wobei der volle Kaufpreis rückerstattet wird. Sollten gravierende Veranstaltungsänderungen bzw. -verschiebungen kurzfristig (innerhalb von 14 Tagen vor dem ursprünglich geplanten Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben werden, hat der Kunde zusätzlich die Möglichkeit innerhalb einer Frist von 7 Tagen vor dem Zeitpunkt des neu geplanten Veranstaltungstermins die Tickets zurückzugeben und den vollen Kaufpreis rückerstattet zu bekommen. Sollte der Kunde die Rückabwicklung wegen gravierender Änderungen oder Verschiebungen der Veranstaltung nicht innerhalb der angegebenen Zeit begehren, erlöschen dessen Rückabwicklungsansprüche endgültig.

ABSAGE EINER VERANSTALTUNG:

Bei gänzlichen Veranstaltungsabsagen wird sich COMTAIN bemühen, eine rasche und für den Kunden zufriedenstellende Rückabwicklung des Ticketkaufs zu ermöglichen. Tickets können innerhalb einer Frist von 28 Tagen ab dem Zeitpunkt des ursprünglich geplanten Veranstaltungstermins zurückgegeben werden, wobei der volle Kaufpreis auf das im Rahmen des Kartenkaufs verwendete Zahlungsmittel rückerstattet wird. Sollte der Kunde die Rückabwicklung wegen einer Veranstaltungsabsage nicht innerhalb der angegebenen Frist bei COMTAIN begehren, erlöschen dessen Rückabwicklungsansprüche endgültig.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN: 

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen über das internationale Privatrecht sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Unwirksame Bestimmungen werden durch diejenigen rechtlich zulässigen Bestimmungen ersetzt, die dem von den Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Der Erfüllungsort für die Lieferung der Eintrittskarten sowie für deren Zahlung ist Graz. Gerichtsstand ist für Unternehmer das sachlich zuständige Gericht in Wien. Rechtliche Streitigkeiten mit Privatkunden bzw. Verbrauchern sind vor ihrem örtlich und sachlich zuständigen Gericht auszutragen.

Stand: Oktober 2021

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E-Mail Award-Team: office@comtain.at

 

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