EINREICHUNG & FAQ
Alles, was Sie rund um Ihre Teilnahme am Austrian Event Award wissen müssen. Antworten auf Ihre Fragen zum Award, zur Einreichung und zum gesamten Ablauf finden Sie mit Sicherheit in unseren FAQ.Einreichschluss Austrian Event Award Edition 2025 ist am 16. Jänner 2026
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Teilnahmebedingungen Edition 2025
I.
Die Einreichungen müssen von Montag, dem 18. August 2025, 12 Uhr, bis Montag, dem 16. Jänner 2025, Mitternacht,
über unser Einreichtool vorgenommen werden.
II.
Fragen bezüglich Anmeldungen, Einreichungen oder der Verleihung ersuchen wir schriftlich
an office@comtain.at zu senden.
III.
Teilnahmeberechtigt sind österreichische Firmen, Agenturen oder Einzelpersonen, die Events organisieren. Egal, ob der Event im Inland oder Ausland stattgefunden hat. Es können auch Projekte ausländischer Agenturen oder Unternehmen eingereicht werden, wenn der Event in Österreich stattgefunden hat.
IV.
Der Geltungszeitraum für die beim „Austrian Event Award Edition 2025“ eingereichten Veranstaltungen/Projekte
beginnt mit dem 1. Jänner 2024 und endet mit dem 13. Jänner 2026.
V.
Events, die wiederholt stattfinden und in ähnlicher Form in den Vorjahren schon einmal gewonnen haben, kann man für das aktuelle Jahr nur dann einreichen, wenn das Konzept einem Relaunch unterzogen wurde. Wichtig dabei ist, dass in der Einreichung folgende Punkte besonders herausgearbeitet werden: „Was ist in diesem Jahr neu?“, ,„Wie wurde das Event weiterentwickelt?“ etc. Diese Punkte werden in der Jurierung bei wiederholt durchgeführten Events besonders berücksichtigt. Gleiches gilt beim Sonderpreis Best Event-Locations. Preisträgerlocations müssen Neuerungen aufzeigen.
VI.
Die für die Jury-Bewertung notwendigen Informationen sind ordnungsgemäß und in korrekter Angabe im Einreichtool einzugeben. Ihre Kurzbeschreibung wird zur Vorstellung Ihres Projektes im Falle einer Nominierung herangezogen und darf auch auf den Social-Media-Accounts des Austrian Event Awards, der COMTAIN Communications & Entertainment GmbH sowie auf allen Accounts von Partnernunternehmen veröffentlicht werden.
Wichtig: Achten Sie unbedingt auf vollständige und korrekte Schreibweisen und Firmenbezeichnungen in Ihrer/n Einreichung/en – insbesondere was die Angaben zur einreichenden Eventagentur, allfälligen Partneragenturen sowie zum Auftraggeber betrifft.
Die von Ihnen eingegebenen Informationen werden 1:1 aus dem Einreichtool zur weiteren Verwendung übernommen und können im Nachhinein nur im absoluten Ausnahmefall korrigiert werden.
Falsche Eingaben führen mitunter zu Fehlern in z. B. Nominierungspräsentationen etc. Die Verantwortung für die Korrektheit aller Angaben liegt in jedem Fall alleine beim Einreicher. Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit, um Ihre Einreichung/en Korrektur zu lesen und auf Vollständigkeit zu überprüfen.
BITTE BEACHTEN: Für nachträgliche Änderungen der Einreichinformationen (z. B. auf der AEA-Website, in Shortlist-Folien etc.) fällt eine Bearbeitungspauschale von € 195,– zzgl. 20% USt. pro Änderung an.
Für die Jury-Bewertung ist es verpflichtend, entweder ein Kurzvideo oder eine animierte Fotostrecke nach vorgegebener Qualität/Größe/Länge einzureichen.
Anforderungen VIDEO oder ANIMIERTE FOTOSTRECKE:
1.) MAXIMALE Dauer von 1 Minute
2.) Mind. 16:9, FULL HD 1920 x 1080
3.) Gewünschter Codec: mp4, H.264
4.) Ohne Sprechertexte und O-Töne (Hintergrundmusik erlaubt) – keine Interviewszenarien!
5.) Upload eines den Anforderungen entsprechenden Videofiles
(Kein YouTube- oder VIMEO-Link, der nicht legal downzuloaden ist.)
ZUSÄTZLICH können Sie OPTIONAL zum verpflichtenden File Upload Folgendes angeben/hochladen:
einen validen Downloadlink zu Ihrem Video oder Ihrer animierten Fotostrecke mit maximaler Gültigkeit
Bilder bzw. PDFs zur Veranschaulichung Ihres Projekts
6.) Bitte Copyright sämtlicher Bilder in die animierte Fotostrecke einarbeiten!
VII.
Werden diese Kriterien missachtet, können die Videos nicht berücksichtigt werden und müssen von der einreichenden Agentur nochmals überarbeitet werden. Wird das eingereichte Projekt nominiert, wird das Videomaterial bei der Verleihung auf der Bühne zugespielt. Bei allen Videos wird die Tonspur mit einem entsprechenden Text durch einen neutralen Sprecher ersetzt (keine Zusatzkosten).
VIII.
Der Einreicher bzw. die Einreicherin nimmt verbindlich am Austrian Event Award teil. Mit Einreichung des Projekts stehen sämtliche Projektbestandteile – insbesondere Beschreibung des Projekts, animierte Fotostrecke, Videos etc. – Christoph Berndl, dem Inhaber des Austrian Event Awards, sowie der COMTAIN Communications & Entertainment GmbH zu jedweder Veröffentlichung zur Verfügung.
Der Einreicher bzw. die Einreicherin räumt Christoph Berndl, dem Inhaber des Austrian Event Awards, sowie der COMTAIN Communications & Entertainment GmbH eine übertragbare Werknutzungsbewilligung für alle derzeit bekannten und künftig geschaffenen Nutzungsarten, also insbesondere auch die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte sowie die Bearbeitungsrechte, zeitlich und örtlich unbegrenzt bereits im Moment der Einreichung des gegenständlichen Projektes unentgeltlich ein.
Sämtliche Video-, Ton-, Bild- und Textrechte der Einreichung müssen beim Einreicher liegen, der auch zur Gänze dafür haftet, sollte eine Copyright-Verletzung vorliegen.
IX.
Für jedes angelegte Projekt ist ein Anmeldebeitrag in Höhe von EUR 415,– zzgl. 20 % USt. sofort nach Vorschreibung zu entrichten. Jede Einreichung in einer Kategorie oder für einen Sonderpreis wird dabei als eigenständiges Projekt behandelt und entsprechend verrechnet.
Wenn Sie bereits bis 1. Oktober 2025 einreichen, fällt eine reduzierte Einreichgebühr von EUR 395,– zzgl. 20 % USt. an,
NEU ab der Austrian Event Award Edition 2025:
Wird ein und dasselbe Projekt in mehreren Kategorien oder Sonderpreisen eingereicht, beträgt die Einreichgebühr für das betreffende Projekt für jede zusätzliche Kategorie/Sonderpreis ab der dritten Einreichung EUR 315,– (regulär)
bzw. EUR 295,– (Early Bird) zzgl. 20 % USt.
Ab der dritten Einreichung unabhängiger Projekte reduziert sich die Gebühr auf EUR 345,– (regulär) bzw.
EUR 325,– (Early Bird) zzgl. 20 % USt.
Early Bird-Regelung: Gültig für alle Einreichungen, die bis einschließlich 1. Oktober 2025 final abgeschlossen sind.
Das Anlegen eines Accounts verpflichtet noch nicht zur Zahlung.
Eine Rechnung wird frühestens 14 Tage nach Anlegen eines Projekts in Ihrem Account gestellt.
X.
Die Anmeldung gilt als verbindlich. Eine Stornierung der Anmeldung oder eine für die Jurysitzung zu späte Abgabe der Einreichunterlagen führt zu keiner Stornierung oder Rückerstattung des Anmeldebeitrages, da ansonsten eine fixe Budgetierung des Verleihungsabends nicht möglich ist.
XI.
Alle von der Jury nominierten Einreichungen sowie die Preisträger*innen (je Kategorie zumindest drei Preisträger*innen, je Sonderpreis zumindest ein/e Preisträger*in) werden veröffentlicht. Mit der Einreichung erteilt jede/r Einreicher*in Christoph Berndl, dem Inhaber des Austrian Event Awards, sowie der COMTAIN Communications & Entertainment GmbH das uneingeschränkte, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht an sämtlichen eingereichten Unterlagen, insbesondere Texten, Bildern und Videos. Dieses Nutzungsrecht umfasst auch das Recht zur Weitergabe an Partnerunternehmen (z. B. Awardix.com) sowie zur Veröffentlichung auf Websites, Social Media, in Print- und Onlinepublikationen oder im Rahmen von Präsentationen. Die Einreicher*innen garantieren, dass sie über sämtliche Rechte an den eingereichten Materialien verfügen bzw. entsprechende Nutzungsrechte Dritter eingeholt haben, , und halten Christoph Berndl sowie die COMTAIN Communications & Entertainment GmbH hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter schad- und klaglos.
XII.
Die Wortbildmarke und das Pokalfoto des „Austrian Event Awards“ dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Christoph Berndl, dem Inhaber des Austrian Event Awards sowie der COMTAIN Communications & Entertainment GmbH von Einreicher*innen nicht in deren Drucksorten und Werbungen verwendet werden. Das Anführen von Aussagen wie z. B. „Preisträger des Austrian Event Awards Edition 2023“, „Gold beim Austrian Event Award Edition 2023“ oder „Gewinner des Austrian Event Awards Edition 2022“ sind selbstverständlich zulässig und dienen der Eigenwerbung des Einreichers bzw. der Einreicherin. Die Jahreszahl ist jedoch jeweils anzuführen. Einreicher*innen, die dies in ihrer Kommunikation nicht berücksichtigen, können vom Veranstalter für Einreichungen in den folgenden Jahren ausgeschlossen werden.
Stand: 23. Juli 2025
Einreichgebühren* Austrian Event Award
EUR 415,– zzgl. 20 % USt. pro Einreichung.
Beginnend mit der 3. Einreichung beträgt die Einreichgebühr EUR 345,– zzgl. 20 % USt.
Wenn Sie bereits bis 1. Oktober 2025 einreichen, fällt eine reduzierte Einreichgebühr von EUR 395,– zzgl. 20 % USt. an, bzw. beginnend mit der 3. Einreichung bezahlen Sie EUR 325,– zzgl. 20 % USt. pro Einreichung.
Wird ein und dasselbe Projekt in mehreren Kategorien oder Sonderpreisen eingereicht, beträgt die Einreichgebühr für jede zusätzliche Kategorie/Sonderpreis ab der 3. EInreichung
EUR 315,– (regulär) bzw. EUR 295,– (Early Bird)
zzgl. 20 % USt. pro Einreichung.
*Kostenpflichtig ist die Einreichung, sobald Sie im Einreichtool in Ihrem Account ein Projekt angelegt haben.
Einreichgebühren* Austrian Event Award
*Kostenpflichtig ist die Einreichung, sobald Sie im Einreichtool in Ihrem Account ein Projekt angelegt haben.
Wenn Sie bereits bis 14. Oktober 2024 einreichen, fällt eine reduzierte Einreichgebühr von
EUR 395,– zzgl. 20% USt. an bzw. beginnend mit der dritten Einreichung bezahlen Sie EUR 285,– zzgl. 20% USt. pro Einreichung.
Frequently Asked Questions (faq)
Wer ist der/die Einreicher*in bzw. sollte es sein?
Wer zählt als Partneragentur?
Ich habe ein Video vom Event, aber es ist zu lang / hat Interviewszenen / hat Off-Stimmen / Hintergrundmusik?
Wer soll die Ansprechperson meines Projektes sein?
Was versteht man unter Arbeitstitel/Eventtitel?
Was ist bei einer Best Supplier-Einreichung zu beachten?
Wird der Award für die SONDERPREISE auch in Gold vergeben?
Was kostet die Einreichung?
NEU ab der Austrian Event Award Edition 2025:
Wird ein und dasselbe Projekt in mehreren Kategorien oder Sonderpreisen eingereicht, beträgt die Einreichgebühr für das betreffende Projekt für jede zusätzliche Kategorie/Sonderpreis ab der dritten Einreichung EUR 315,– (regulär)
bzw. EUR 295,– (Early Bird) zzgl. 20 % USt.
Ab der dritten Einreichung unabhängiger Projekte reduziert sich die Gebühr auf EUR 345,– (regulär) bzw.
EUR 325,– (Early Bird) zzgl. 20 % USt.
Early Bird-Regelung: Gültig für alle Einreichungen, die bis einschließlich 1. Oktober 2025 final abgeschlossen sind.
Das Anlegen eines Accounts verpflichtet noch nicht zur Zahlung. Eine Rechnung wird frühestens 14 Tage nach Anlegen eines Projekts in Ihrem Account gestellt.
Wann werde ich über eine PLATZIERUNG informiert?
Die Preisträger*innen werden erst direkt am Verleihungsabend am 8. April 2025 bekannt gegeben.
Wie viele Karten erhalte ich als NOMINIERTER kostenlos?
Was ist mit „Bühnengäste“ gemeint?
Wo und wann erhalte ich mein Sieger*innenfoto?
Wer ist der Eventorganisator*in?
Wer ist der Eventorganisator*in und Auftraggeber*in, wenn nur ich als Firma damit beschäftigt war?
Warum ist es so wichtig, dass mein Video keine Interviewszenen oder Off-Töne hat?
Ich bin mir nicht sicher, in welche Kategorie meine Veranstaltung gehört. Was ist, wenn ich in der falschen Kategorie eingereicht habe?
Wie wird der Sonderpreis Best Supplier Performance bewertet?
Kann ein Supplier seine Teilleistung einreichen, wenn auch das Gesamtevent eingereicht wurde?
In welchem Zeitraum kann ich mein Projekt einreichen?
Alle Projekte, die von 1. Jänner 2024 bis 16. Jänner 2026 stattgefunden haben, können für den Austrian Event Award Edition 2025 eingereicht werden. Informationen zu den wichtigsten Milestones versenden wir regelmäßig in unserem Newsletter bzw. veröffentlichen diese auf unserer Homepage.
Wann muss mein Event stattgefunden haben, damit ich es zum Austrian Event Award einreichen kann?
Informationen zu den wichtigsten Milestones versenden wir regelmäßig per Mail bzw. auf unserer Homepage.
Wann stehen die Nominierten fest?
Wie viele Pokale und Urkunden erhalte ich bei der Preisverleihung?
Nominierte, die letztlich keine Preisträger sind, erhalten eine Urkunde über ihre Nominierung, die im Anschluss an die Verleihung in der Nähe der Garderobe abzuholen ist. Nicht abgeholte Urkunden können per Nachnahme nachgesandt werden. Bitte senden Sie eine E-Mail an: office@comtain.at
Was kostet die Nachbestellung zusätzlicher Pokale und Urkunden?
Der Sieg beim Austrian Event Award ist ein einzigartiger Erfolg. Eine Austrian Event Award-Trophäe ist die bleibende Erinnerung an diesen unglaublichen Moment.
Sie können nach der Verleihung auch Pokale kostenpflichtig nachbestellen.
Die handgefertigte Austrian Event Award-Trophäe thront auf einer Sockelbasis aus massivem Messing, kunstvoll vollendet mit einem schwarz-eloxierten Aluminiumkörper der zum Schutz klar lackiert wird.
Die Sockelbasis wird je nach Preiskategorie vergoldet, versilbert, Bronze patiniert bzw. weiß lackiert.
Die Pupille des markanten Auges ist gefräst und von Hand lackiert – auf Wunsch auch zusätzlich mit Ihrem Unternehmenslogo oder -namen sowie der Kategorie- bzw. Sonderpreisbezeichung.
Der Sockel erhält außerdem die Gravur „Austrian Event Award“ und wird zusätzlich mit „Edition 2023“ gelasert. Geliefert wird die Austrian Event Award-Trophäe sicher verpackt im schwarzen Rundkarton mit AEA-Logo.
ACHTUNG: Die Bestellung einer AEA-Trophäe setzt die Beteiligung am jeweiligen Sieger-Projekt voraus.
Die Kosten pro Stück: EUR 1.025,– zzgl. 20% USt. inkl. Versand im Pokalbehälter.
Bei Interesse senden Sie bitte eine E-Mail an: office@comtain.at
Wie ist der Ablauf bei der Preisverleihung, wenn ich nominiert bin?
Wann startet der Ticket- und Tischverkauf?
Sind jetzt noch Fragen offen?
Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.
Christoph Berndl
c.berndl@austrianeventaward.at
Telefon: +43 664 390 09 49
Kontakt
Sie haben allgemeine Fragen zum Austrian Event Award, benötigen Unterstützung bei der Einreichung oder wollen Partner*in des Austrian Event Awards werden? Zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen. Das Team des Austrian Event Awards hilft Ihnen gerne weiter.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht 🙂
Veranstalter
COMTAIN Communications & Entertainment GmbH
E-Mail Award-Team: office@comtain.at
www.comtain.at